Nach dem am 18.09.2003 ergangenen Urteil des EuGH , C-168/01 , Bosal Holding BV, verstößt das Abzugsverbot für Beteiligungsaufwendungen gegen die im Lichte der Niederlassungsfreiheit ausgelegte Mutter-Tochter-RL. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesem Urteil und untersucht mögliche Folgerungen für das österr Steuerrecht.