Nach Auflistung der themenbezogenen parlamentarischen Behandlungen wird im Beitrag festgehalten, dass vorerst keine Änderung der Rechtslage bezüglich der Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken eintritt.
Nach Auflistung der themenbezogenen parlamentarischen Behandlungen wird im Beitrag festgehalten, dass vorerst keine Änderung der Rechtslage bezüglich der Vorsteuerberichtigung bei Grundstücken eintritt.