Aufgrund der Novellierung des NEUFÖG durch BGBl I 2002/68 und BGBl I 2002/132 können seit 1. 1. 2002 auch Betriebsübernehmer im Falle eines völligen Wechsels des bzw der Betriebsinhaber(s) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche (Teil-)Betriebsübertragung in den Genuss von Steuerbefreiungen kommen. Ein jüngst ergangener umfangreicher Erlass vom 18. 12. 2003 klärt eine Reihe von Zweifelsfragen, die im Gesetz sowie in der dazu ergangenen Verordnung BGBl II 2002/483 offen geblieben sind (www.bmf.gv.at/steuern/WeitereSteuern/NEUFOEG/erlass072401-2.htm ).