DerEuGH hat in dem jüngst ergangenen Urteil in derRs C-442/01 KapHag, die Auffassung vertreten, dass die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Leistung einer Bareinlage keine unternehmerische Tätigkeit darstellt und daher nicht steuerbar ist. Die in Österreich bislang vorgenommene Qualifikation als Tausch, der gem§ 6 Abs 1 Z 8 lit g UStGsteuerfrei ist, ist nicht mehr aufrechtzuerhalten.