Der Autor hat in SWK 31/1993, D 41 ff, die Forderung aufgestellt, im Sinne der Bilanzklarheit vom Postulat des absoluten Vorrangs der aktivischen Kürzung der Drohverlustrückstellungen von den Vorräten abzugehen. Mit Urteil vom 18. 11. 2002 hat das FG Rheinland-Pfalz die vorgeschlagene Art des Bilanzausweises bestätigt.