Der Beitrag behandelt die Frage der Abgeltung stiller Reserven bei Verkehrswertzusammenschluss unter (zwingender oder fakultativer) handelsrechtlicher Buchwertfortführung. Nach Ansicht der Verfasser dürfen dabei die von § 24 Abs 2 UmgrStG geforderten Vorsorgemaßnahmen nicht isoliert als ausschließlich steuerliche Maßnahmen verstanden werden, sondern müssen als Ausfluss der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Gegebenheiten gesehen werden.