Das Abgabenänderungsgesetz 2003 hat durch Einfügung des § 295a BAO einen neuen Verfahrenstitel, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse geschaffen. Diese Bestimmung wird im Beitrag ausführlich behandelt.
Das Abgabenänderungsgesetz 2003 hat durch Einfügung des § 295a BAO einen neuen Verfahrenstitel, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse geschaffen. Diese Bestimmung wird im Beitrag ausführlich behandelt.