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Abänderung nach § 295a BAO (Ritz, SWK 35/36/2003, S 880)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/106ÖStZ 2004, 48 Heft 3 v. 2.2.2004

Das Abgabenänderungsgesetz 2003 hat durch Einfügung des § 295a BAO einen neuen Verfahrenstitel, nämlich die Abänderung von Bescheiden zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse geschaffen. Diese Bestimmung wird im Beitrag ausführlich behandelt.

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