Beim VwGH sind die ersten Beschwerden gegen Abgabenbescheide des UFS anhängig. Ausgehend von Fallkonstellationen (Amtsbeschwerde, Beschwerde des Steuerpflichtigen, Amtsbeschwerde und Beschwerde des Steuerpflichtigen) werden die Parteistellung des Abgabepflichtigen und des Finanzamtes sowie die Rolle des UFS erörtert.