Lt Reiter sei eine Novellierung der Unabhängigkeitsbestimmungen des Abschlussprüfers in Anpassung an EU-Vorschriften und sonstige internationale Vorschriften dringend geboten. Nach einer Darstellung der internationalen Entwicklung behandelt er das Selbstprüfungsverbot, die finanzielle Unabhängigkeit, die externe/interne Rotation sowie die Qualitätsüberwachung.