In einer viel beachteten Entscheidung vom 25. 10. 2004, GZ RV/1050-W/03, hat der UFS (Senat 7, Außenstelle Wien) wesentlichen Aussagen des BMF zur Investitionszuwachsprämie (IZP) bei Neugründungen und Leasinggesellschaften (insb Rz 8223 EStR) eine klare Absage erteilt. Die Entscheidung ist auch deswegen von besonderer Aktualität, da die Finanzverwaltung seit einigen Wochen schwerpunktmäßig die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2002 und 2003 unter Missbrauchsgesichtspunkten prüft.