Wie aus dem BMF verlautet, wird der im Rahmen der Steuerreform 2005 im Frühjahr 2004 vorgelegte Entwurf einer neuen Pauschalierungs-VO für alle Unternehmer und Freiberufler offensichtlich doch nicht umgesetzt. Stein des Anstoßes: Das BMF will die neue Pauschalierung nur im Gegenzug zur Streichung der bisherigen Branchenpauschalierungs-Verordnungen (für Handelsvertreter, Gastwirte, Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler, Künstler, Schriftsteller und Sportler) einführen, die Wirtschaftskammer aber will die Streichung dieser Pauschalierungen nicht akzeptieren. Die genannten Branchenpauschalierungs-Verordnungen bleiben daher bis auf Weiteres in Geltung.