(Weihnachts-)Geschenke an Arbeitnehmer in Form von Sachzuwendungen sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Jahres den in Rz 78 LStR 2002 festgesetzten Freibetrag von 186,00 € jährlich nicht übersteigen. Warengutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) können nach Rz 80 LStR 2002 ebenfalls steuerfrei geschenkt werden.