Im Beitrag werden die Konsequenzen der laufenden Besteuerung der österr Privatstiftung aus dt Sicht diskutiert. Weiters werden auch Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt, die nach Ansicht der Verfasser eine Anwendung des § 15 dAStG ausschließen.
Im Beitrag werden die Konsequenzen der laufenden Besteuerung der österr Privatstiftung aus dt Sicht diskutiert. Weiters werden auch Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt, die nach Ansicht der Verfasser eine Anwendung des § 15 dAStG ausschließen.