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Der Steuersatz von Trinkjoghurt ist abhängig von den übrigen Inhaltsstoffen (Gerhard Kofler, SWK 29/2004, S 851)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2004/1052ÖStZ 2004, 556 Heft 23 v. 1.12.2004

Im Kurzartikel wird aufgezeigt, dass Trinkjoghurt nicht generell dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

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