Die ab 1. 1. 2005 geltende Tarifsenkung auf 25 % bewirke, dass die Mindest-Körperschaftsteuer verfassungsrechtlich neu auf ihre Rechtfertigung hin zu prüfen sei.
Die ab 1. 1. 2005 geltende Tarifsenkung auf 25 % bewirke, dass die Mindest-Körperschaftsteuer verfassungsrechtlich neu auf ihre Rechtfertigung hin zu prüfen sei.