Der zweite Teil der Abhandlung betrachtet, wie sich die durch das StRefG 2005 erfolgte Herabsetzung des KÖSt-Satzes auf 25 % und die Neuregelung des Einkommensteuertarifs ab dem Jahr 2005 auf die abgabenrechtliche Vorteilhaftigkeit der einzelnen Rechtsformen auswirken.