Der Artikel kommt ua zum Ergebnis, dass die letztmalige Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 12 EStG im Jahr 2004 für Kapitalgesellschaften zusätzlich eine endgültige Steuerersparnis von 26 % bringt.
Der Artikel kommt ua zum Ergebnis, dass die letztmalige Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 12 EStG im Jahr 2004 für Kapitalgesellschaften zusätzlich eine endgültige Steuerersparnis von 26 % bringt.