Nach dem Entwurf zum AbgÄG 2004 sollen prinzipiell alle Bildungsmaßnahmen, die mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, abzugsfähig sein.
Nach dem Entwurf zum AbgÄG 2004 sollen prinzipiell alle Bildungsmaßnahmen, die mit einer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, abzugsfähig sein.