Ausgehend von Ausführungen zum Gutachtensbeweis nach der BAO im Allgemeinen macht der Autor ergänzende Bemerkungen zum Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes.
Ausgehend von Ausführungen zum Gutachtensbeweis nach der BAO im Allgemeinen macht der Autor ergänzende Bemerkungen zum Gutachten über die kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes.