Ziel der Abhandlung ist es, Detailaspekte von rückwirkenden Korrekturen gem § 16 Abs 5 UmgrStG aufzuzeigen und die sich daraus ergebenden steuerlichen Effekte zu beleuchten.
Ziel der Abhandlung ist es, Detailaspekte von rückwirkenden Korrekturen gem § 16 Abs 5 UmgrStG aufzuzeigen und die sich daraus ergebenden steuerlichen Effekte zu beleuchten.