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Verschärfte Sorgfaltsanfordernisse für die Finanz (gleich den Banken) bei der Anfechtung nach der KO (Bachmann/Prosenz, ZIK 2004/186, S 146)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/1011ÖStZ 2004, 553 Heft 23 v. 1.12.2004

Bei Beurteilung der subjektiven Anfechtungsmerkmale setzt der OGH das Finanzamt den Banken gleich und legt einen strengeren Sorgfaltsmaßstab an. Untersucht wird, inwieweit diese Gleichstellung gerechtfertigt ist und in welchen Bereichen das Finanzamt sich mit der Bonität des Steuerpflichtigen zu beschäftigen hat.

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