Die Autoren setzen sich mit den Änderungen durch das AbgRmRefG bei der Aufhebung nach § 299 BAO durch die Abgabenbehörde erster Instanz und der Aufhebung nach § 289 BAO durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz auseinander.
Die Autoren setzen sich mit den Änderungen durch das AbgRmRefG bei der Aufhebung nach § 299 BAO durch die Abgabenbehörde erster Instanz und der Aufhebung nach § 289 BAO durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz auseinander.