BAO: § 48
Wird eine dt Tochtergesellschaft von ihrer österr Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der dt Tochtergesellschaft als Zinsen an die österr Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf dt Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gem § 48 BAO die dt Körperschaftsteuervorbelastung auf die inländische Körperschaftsteuer anzurechnen (EAS 2224, ÖStZ 2003/397, EAS 2391, ÖStZ 2004/832, EAS 2452, in diesem Heft). Durch die geplante Einführung einer österr Gruppenbesteuerung im Jahr 2005 würde die aufgezeigte Möglichkeit einer Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO auch dann nicht verloren gehen, wenn die dt Tochtergesellschaft in die von der österr Muttergesellschaft geführte Gruppe aufgenommen wird.