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IDW-Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., RWZ 2004/67, S 285)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2004/958ÖStZ 2004, 489 Heft 21 v. 2.11.2004

Bei Geschäften mit nahe stehenden Personen besteht ein hohes Kontrollrisiko. Dieses betrifft die Ernsthaftigkeit der Geschäfte, die Vollständigkeit der Erfassung sowie die Konditionen. Der IDW-Prüfungsstandard IDW PS 255 (Stand 1. 7. 2003) beschäftigt sich mit diesen Bereichen.

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