Das österr Gesellschaftsrecht lässt zurzeit Umgründungen über die Grenze in vielen Fällen nicht zu. Der Autor beschäftigt sich mit Ersatzkonstruktionen, die mit zumutbarem Aufwand zum selben Ergebnis führen wie Umgründungen über die Grenze.
Das österr Gesellschaftsrecht lässt zurzeit Umgründungen über die Grenze in vielen Fällen nicht zu. Der Autor beschäftigt sich mit Ersatzkonstruktionen, die mit zumutbarem Aufwand zum selben Ergebnis führen wie Umgründungen über die Grenze.