Da in den kommenden Jahren Unternehmen in vielen Ländern ihre Rechnungslegung auf IAS/IFRS umstellen werden, hat das IASB einige Erleichterungsbestimmungen durch IFRS 1 erlassen. Im zweiten Teil des Beitrags wird auf Fremdwährungsdifferenzen im Konzernabschluss und Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Leistungen eingegangen.