Die steuerliche Behandlung von patentierten Erfindungen von Vorstandsmitgliedern werfe in der Praxis immer wieder Fragen auf. Im Artikel werden die möglichen steuerlichen Behandlungsvarianten näher beleuchtet und wird diskutiert, ob Vorstandsmitglieder auch Diensterfindungen iSd § 67 Abs 7 EStG machen können.