Die Rechnungslegungsvorschriften für österr Vereine berücksichtigen lt Schauer in unzureichender Weise die spezifischen Bedingungen, die sich aus der Mission und den Leistungsbedingungen von sozialen oder karitativen Nonprofit-Organisationen ergeben. Die Rechnungslegungsempfehlungen in der Schweiz (FER 21) sollten Beachtung finden.