Mit dem StReformG 2005 (§ 11 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 2 KStG) scheine die langjährige Diskussion um die korrekte Zuordnung von steuerpflichtigen sowie steuerfreien Einkünften und den sich daraus ergebenden Fremdkapitalzinsenabzug beendet. Da jedoch für gegenwärtige Veranlagungszeiträume und Vorjahre diese Thematik noch von Interesse sein wird, stellen die Verfasser die bestehenden Meinungen sowie einen eigenen Lösungsansatz dar.