vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustelladressat bei gelöschten Gesellschaften (Langheinrich, FJ 9/2004, S 302)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/908ÖStZ 2004, 486 Heft 21 v. 2.11.2004

In der Praxis ergeben sich oftmals Probleme durch die Tatsache, dass die den Antrag/die Berufung einbringende Partei im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits aufgelöst ist, die Behörde jedoch verpflichtet ist, den Bescheid rechtlich richtig zuzustellen. Dieser Themenkreis ist Gegenstand des Artikels.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!