In der Zeit von 14. bis 16. Juni 2004 fand die so genannteBundessteuertagung 2004statt, bei der VertreterInnen der Fachabteilungen des BMF, des bundesweiten Fachbereichs und der Finanzämter gemeinsam unter anderem Zweifelsfragen aus dem Bereich der Lohnsteuer und der Lohnverrechnung diskutierten. Als Ergebnis liegt nun das Lohnsteuerprotokoll 2004 vor, das als Beispielsammlung die Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergänzt, ohne selbst eine Richtlinie bzw ein Erlass zu sein. Die wichtigsten Aussagen dieses Protokolls werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben2).