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Österr KG mit schweizerischem Kommanditisten und tschechischer Tochterkapitalgesellschaft (EAS 2404 v 5. 1. 2004)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-SchweizÖStZ 2004/902ÖStZ 2004, 476 Heft 20 v. 15.10.2004

Ist eine schweizerische Kapitalgesellschaft als Kommanditistin an einer operativ tätigen österr Personengesellschaft (GmbH&Co KG) beteiligt, die ihrerseits 100 % der Anteile an einer operativen tschechischen Tochterkapitalgesellschaft hält, dann ist die tschechische Gewinnausschüttung in den Händen der schweizerischen Kommanditistin aufgrund des § 10 Abs 2 KStG idF BBG 2003 in Österreich steuerfrei, da die Gewinnausschüttung in die gem einer österr-schweizerischen Reziprozitätsvereinbarung vom 14. 12. 1994 vom Diskriminierungsverbot iSd Art 24 Abs 2 DBA-Schweiz erfasste Personengesellschaftsbetriebstätte der schweizerischen Kommanditistin fließt. Die Steuerbefreiung gilt allerdings wegen des erst ab 2004 wirksam werdenden Entfalls der Unmittelbarkeitsvoraussetzung für das Halten der Beteiligung ab diesem Jahr (bezüglich der Rechtslage vor 2004 siehe EAS 2013, ÖStZ 15/2002, Art-Nr 2002/690, S 395, EAS 2052, ÖStZ 17/2002, Art-Nr 2002/776, S 441 ). (SWI 2004, 244).

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