Mit der Entscheidung vom 30.07.2004 (C-315/02 , Rechtssache Lenz) zur Besteuerung ausländischer Kapitalerträge hat der EuGH (erwartungsgemäß) bestätigt, dass die bis 31. 3. 2003 geltende Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Investmentfondserträge) mit bis zu 50 % Einkommensteuer eine EU-widrige Diskriminierung darstellt, da vergleichbare inländische Kapitalerträge nur dem 25%igen KESt-Abzug bzw dem halben Einkommensteuersatz unterliegen.