EStG 1988: § 29 Z 3
Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Auch in der Übernahme eines finanziellen Wagnisses für einen Dritten gegen Entgelt kann eine solche Leistung gesehen werden. Provisionszahlungen für übernommene Haftungen zu Gunsten von Betriebskrediten Dritter können somit den sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG 1988 zugeordnet werden.