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Gemeinnützige Zweckzuwendungen und satzungsgemäße Zuwendungen (Doralt, SWK 31/2003, S 754)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2004/72ÖStZ 2004, 24 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind von der Schenkungssteuer befreit. Daraus ergebe sich allerdings noch nicht ohne weiteres, dass auch die Zuwendungen der gemeinnützigen Einrichtung an einen Dritten befreit sind. Diese Befreiung resultiere aus der Erfüllung der steuerfreien Zweckzuwendung.

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