Das EStG begrenzt Teile der Negativsteuer im Wesentlichen mit den vom Steuerpflichtigen geleisteten Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung. Die Rückerstattung der solcherart gedeckelten Negativsteuer steht Arbeitnehmern zu, Pensionisten jedoch nicht. Dies ist nach Auffassung des Autors sachlich nicht begründbar.