Da mit der Übertragung von handelbaren Optionen grundsätzlich auch die Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut Stock Options auf den Arbeitnehmer übergeht, kommt es zu einem steuerlich relevanten Zufluss eines geldwerten Vorteils. Für verkehrsfähige Stock Options sieht § 7 der Sachbezugs-VO eine pauschale Wertermittlung vor. Die Autoren untersuchen die sachliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung börsennotierter vs nicht börsennotierter Optionen und stellen anhand von Beispielen die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe einander gegenüber.