Ab 1. 1. 2005 bedürfen CO2-emitierende Anlagen einer behördlichen Genehmigung. Die Mitgliedstaaten werden zum Zwecke der Kontingentierung und Kontrolle CO2-Emissionszertifikate ausgeben. Im Rahmen des “Rechnungswesenlexikons" befassen sich die Autoren mit der Bilanzierung und Besteuerung dieser unentgeltlich zugeteilten Zertifikate, insb damit, ob die Zertifikate aktiviert werden müssen bzw ob die unentgeltliche Zuteilung als steuerbare und nicht steuerbefreite Betriebseinnahme realisiert werden muss.