Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 18.09.2003, 01/15/0008, 0009, dar, folgert, dass dieses Erkenntnis die bestehende Lehre und Rechtsprechung abdeckt und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 18.09.2003, 01/15/0008, 0009, dar, folgert, dass dieses Erkenntnis die bestehende Lehre und Rechtsprechung abdeckt und gibt Hinweise für die Praxis.