Die jüngste Diskussion zum Unvereinbarkeitsgesetz, das ua die Offenlegungspflicht von “Anteilsrechten" an Unternehmen vorsieht, habe gezeigt, dass der Unterschied zwischen “Anteilen" und “Beteiligungen" nicht allgemein bekannt sei. Das EStG trage zu dieser Begriffsverwirrung bei.