Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH-Erkenntnisses vom 24.06.2004, 01/15/0002, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH-Erkenntnisses vom 24.06.2004, 01/15/0002, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.