Der Verfasser hinterfragt das OGH-Urteil vom 11.09.2003, 6 Ob 103/03w, wonach für den Fall der Sachgründung einer GmbH durch Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage gem Einbringungsbilanz unter Fortführung der Buchwerte die durch die Umgründung entstandene Kapitalrücklage der Ausschüttungssperre des § 235 Z 3 HGB unterliegt.