Der VwGH und der UFS haben zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zusammenbruch eines Anlagemodells Stellung genommen. Die Entscheidungen seien über die Anlassfälle hinaus von grundsätzlicher Bedeutung, da sämtliche gegen die Besteuerung vorgebrachten Argumente berücksichtigt wurden.