Nach einer Entscheidung des UFS vom 08.06.2004, GZ RV /0892-L/02, liegt bei einer Sortimentumstellung keine (Teil-)Betriebseröffnung und damit auch keine typische “Anlaufverlustsituation" vor. Der Autor stellt die Ausgangssituation sowie die rechtliche Beurteilung des UFS dar und zieht Schlussfolgerungen.