vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UStR: Vorläufig keine Änderung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung ärztlicher Gutachten

Die erste Seite aktuellÖStZ 2004/835bÖStZ 2004, 429 Heft 19 v. 1.10.2004

Mit USt-Wartungserlass (Änderung der UStR) vom 25.05.2004 (siehe auch ÖStZ 2004/671a) hat das BMF als Folge von Urteilen des EuGH die Rz 946 UStR dahin gehend geändert, dass die Erstellung von ärztlichen Gutachten, wenn diese nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, von der Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG ) ausgenommen ist. Am 14. 7. 2004 wurde dieser Erlass aufgrund von Interventionen der Ärztekammer wieder aufgehoben und die ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt, sodass hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten vorläufig keine Änderung eingetreten ist. Laut Information aus dem BMF soll die Rechtslage bis Jahresende im Hinblick auf die erwähnte EuGH-Rechtsprechung aber nochmals überprüft werden, sodass bei den ärztlichen Gutachten ab 1. 1. 2005 mit einer neuerlichen Änderung gerechnet werden muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!