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Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft (EAS 2395 v 29. 12. 2003)

Anfragebeantwortungen des BMFAußensteuerrechtÖStZ 2004/831ÖStZ 2004, 427 Heft 18 v. 15.9.2004

EStG 1988: § 2

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu, dann unterliegen diese Einkünfte der österr Einkommensteuerpflicht. Der Eintritt dieser Steuerpflicht hat allerdings zur Voraussetzung, dass die bisher buchmäßig bei der Kanalinselgesellschaft erfassten Einkünfte auch tatsächlich der Kanalinselgesellschaft steuerlich zuzurechnen sind.

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