Das indische Höchstgericht hat am 7. 10. 2003 über einen Fall entschieden, der sich mit der Anwendbarkeit des DBA Indien - Mauritius befasste (doppelte Nichtbesteuerung kein Missbrauch). Metzler stellt die Argumentationsrichtlinien des Gerichtshofes dar und unterzieht diese einer analytischen Betrachtung.