Der EuGH hat mit Urteil vom 11.03.2004, Rs C-9/02 , die frz Wegzugsbesteuerungsregeln für wesentliche Beteiligungen im Privatvermögen für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Der Beitrag bespricht das Urteil, untersucht Fernwirkungen auf das arm's length-Prinzip der DBA sowie das Spannungsfeld zwischen nationaler Besteuerung der Einzelmitgliedstaaten und den Grundfreiheiten des EG-Vertrages.