Der OGH hat im zit Erkenntnis den Leitsatz aufgestellt, dass alle umgründungsbedingten Rücklagen von § 235 Z 3 HGB erfasst und mit einer Ausschüttungssperre belegt sind. Der Autor untersucht, ob diese generellen Aussagen des OGH sich tatsächlich aus § 235 Z 3 HGB ableiten lassen.