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Änderung des § 38 Abs 1 FinStrG und dessen Bedeutung für die Bankensorgfaltspflicht (Gapp, RdW 2004/396, S 438)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/781ÖStZ 2004, 419 Heft 18 v. 15.9.2004

Die durch das StReformG 2005 vorgenommene Nominierung der im § 38 Abs 1 FinStrG enthaltenen Delikte unter der genannten Voraussetzung als Verbrechen vor dem Hintergrund der Geldwäschebestimmungen sei lt Gapp überschießend.

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